Menu:

Psychotherapie

Die moderne Psychotherapie arbeitet mit empirisch geprüften und wissenschaftlich kontrollierten Verfahren. Der Therapieprozess umfasst die Diagnostik des Beschwerdebildes, die Therapieplanung und die Behandlung. Ansatzpunkte der Therapie sind gedankliche, emotionale, physiologische oder Verhaltensprozesse. Das konkrete Vorgehen in der Behandlung ist dabei von der individuellen Situation und den Beschwerden abhängig. Die Fachpraxis bietet Einzeltherapie an, abhängig vom Einzelfall können auch Angehörige in den Therapieprozess einbezogen werden.

Die Berufsbezeichnung „Psychologische Psychotherapeutin“ ist seit 1999 in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) gesetzlich geschützt. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine psychotherapeutische Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut und das Vorliegen von gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.

Der Begriff „Psychotherapie“ ist weiterhin ungeschützt. Dies bedeutet, dass beispielsweise auch Behandler ohne staatliche Anerkennung Psychotherapie anbieten können.

Supervision

Die Supervision bietet Unterstützung bei der Reflexion des eigenen Handelns. Grundlage der Arbeit ist ein strukturiertes Problemlösemodell. Thema ist häufig die berufliche Situation. Neben der Einzelsupervision wird auch Gruppensupervision durchgeführt.

Der Begriff „Supervisorin“ ist ebenfalls nicht geschützt. Erst die Nennung eines Ausbildungs- oder Institutzusatzes (z.B. IFT) zeigt eine fundierte Ausbildung als Supervisorin an.