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Beihilfeberechtigte Patienten

Psychotherapie ist ein von den Beihilfestellen anerkanntes Therapieverfahren. Als beihilfeberechtigter Patient können Sie ohne Überweisung durch einen Arzt die Praxis aufsuchen. Nach fünf diagnostischen Sitzungen (probatorische Sitzungen) wird eine Psychotherapie formell bei der Beihilfestelle beantragt. Zur Abklärung einer körperlichen Mitverursachung der psychischen Beschwerden erstellt der behandelnde Hausarzt, Neurologe oder Psychiater einen Konsiliarbericht. Nach der Genehmigung der Beihilfestelle erfolgt die Psychotherapie.

Privatversicherte Patienten

In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Bedingungen zur Kostenübernahme sind je nach Versicherung und Einzelfall unterschiedlich. Vor Aufnahme einer Psychotherapie empfiehlt sich daher eine Abklärung und schriftliche Bestätigung durch Ihre Versicherung.

Selbstzahler

Die Kosten der Psychotherapie können privat getragen werden. Die Antragsstellung bei einem Kostenträger entfällt.

Der Stundensatz für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychologen (GOP).

Gesetzlich versicherte Patienten

Bei regulärer Versicherung werden die Kosten einer Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie können einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten ohne Überweisung aufsuchen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.