Gesetzlich versicherte Patienten
Bei regulärer Versicherung werden die Kosten einer Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie können einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten ohne Überweisung aufsuchen.
Privatversicherte Patienten
In der Regel werden die Kosten für Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen
übernommen. Die Bedingungen zur Kostenübernahme sind je nach Versicherung
und Einzelfall unterschiedlich. Vor Aufnahme einer Psychotherapie empfiehlt
sich daher eine Abklärung und schriftliche Bestätigung durch Ihre Versicherung.
Selbstzahler
Die Kosten der Psychotherapie können privat getragen werden. Die Antragsstellung
bei einem Kostenträger entfällt.
Der Stundensatz für Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Psychologen (GOP).
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.